Sind Sie interessiert an einer Ausbildung bzw. Schulung um Behandlungen mit Laser, Diodenlaser, Ipl Geräten oder SHR durchführen zu können? Sei es die dauerhafte Haarentfernung wie auch Hautverjüngung.
Wir legen großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Unsere Schulung ist für alle gedacht die den Fachgerechten Umgang mit Laser-Geräten erlernen sowie ihr Wissen über Diodenlasern, IPL, SHR vertiefen möchten. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Erweiterung ihres Angebots oder Quereinsteiger/innen handelt.
Zielsetzung der Schulung zur dauerhaften Haarentfernung / Hautverjüngung
Ab dem 31.12.2022 fordert die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken (im Rahmen gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen) nur solche Personen durchführen dürfen, die unter einem Nachweis über die benötigte Fachkunde verfügen.
Während der Schulung sollen Teilnehmer*innen darin unterrichtet werden, nichtionisierende Strahlung fachgerecht und sicher am Menschen durchführen zu können. Unter der fachgerechten Anwendung fallen die Bedienung der Geräte, Wissen über die Quellen und die Einrichtungen, als auch das Vermeiden der damit verbundenen Risiken.
Durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Schulung gemäß Anlage 3 der NiSV werden Teilnehmer*innen zu der benötigten Fachkunde befähigt.
Nach dem 31.12.2021 ist der Nachweis der erforderlichen Fachkunde mit den verwendeten Geräten durch die jeweilige Person zu melden.
Zielgruppe
Zu der Zielgruppe gehören alle Personen (nach dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung NiSV), die intensive Lichtquellen, Lasereinrichtungen etc. zu nichtmedizinischen und kosmetischen Zwecken gewerblich in Nutzung bringen möchten.
Die NiSV kennt keine Ausnahmen und somit ist der Fachkundenachweis für alle Kosmetiker*innen unbedingt erforderlich. Hierbei ist es egal welcher Abschluss (staatlich geprüft und/oder Meistertitel) vorhanden ist oder ob nur der/die Inhaber*in einen Fachkundenachweis vorweisen kann. Jede*r Anwender*in muss über einen Nachweis verfügen, der sich explizit auf die genutzten Geräte bzw. der Technologie bezieht.
Ohne Nachweise der Fachkunde für die Mitarbeiter*innen dürfen die Geräte nicht genutzt und die Behandlungen nicht durchgeführt werden
Teilnahmevoraussetzungen
Die Weiterbildung ist nur dann möglich, wenn:
– Eine Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten Kosmetiker*in erfolgreich absolviert wurde.
ODER
– Die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich bestanden wurde.
ODER
– ein Bildungsgang zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker*in erfolgreich stattgefunden hat.
ODER
– Man eine mind. 5-jährige absolvierte berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe zum Zeitpunkt des 5. Dezember 2021 besitzt.
Ansonsten sollte das Fachkunde-Modul „ Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“
Alternativ erfolgreich abgeschlossen sein
Lerninhalte
Zum Erwerb der Fachkunde und die dafür vorgesehenen Fortbildungen sind in einzelnen Module unterteilt, welcher wiederum in Lerneinheiten angegeben ist (LE; 1 LE = 45 Min.)
Die Angebote gehen in Wochenendkursen, in Teilzeitmodellen, als auch in Vollzeitmodellen.
Die Lerninhalte, welche durch das E-Learning vermittelt werden, sind in den Rahmenlehrplänen gekennzeichnet.
Erst wenn eine Prüfung nach Teilnahme an den einzelnen Modulen erfolgreich abgelegt worden ist, bekommt man die erforderlichen Fachkundenachweise.
Lernmethode und Anwendungsbezug
Die Vermittlung der Inhalte zur Weiterbildung Fachkunde NiSV erfolgen durch Unterlagen, E-Learning, als auch Präsenzphasen und Praxisübungen. Entweder können Sie diese auf der Online Plattform nutzen oder sie werden Ihnen anderweitig zugesandt.
E-Learning
Die E-Learning Lerninhalte sind in den Rahmenlehrplänen gekennzeichnet und können ortsunabhängig von überall online bearbeitet werden.
Auf ihre Präsenzphase können sie sich optimal vorbereiten, indem sie webbasiert arbeiten. Um ihr Wissen zu vertiefen oder zu prüfen, können Sie die Fragenkataloge, Wiederholungsaufgaben und Übungsaufgaben nutzen.
Kommen sie gerne auf uns zu, wenn Sie inhaltliche/pädagogische Fragen haben. Die Epimedic-Akademie steht ihnen jederzeit zur Verfügung.
Beginn und Dauer
Im Juni 2021 startet die Fortbildung
– Fachkunde Grundlagen der Haut und Optische Strahlung (NiSV) –
Diese erfolgt monatlich und in verschiedenen Kursmodellen:
Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK)
80 Lerneinheiten (LE), davon 28 E-Learning und 52 Präsenzunterricht
Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“
120 Lerneinheiten (LE), davon 33 E-Learning und 87 im Präsenzunterricht
AUSZUG AUS DER PRÜFUNGSORDNUNG DER NISV
2.5.6 Prüfungszulassung
Das Absolvieren nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
2.5.7 Maßgaben zu schriftlichen Prüfungen
Eine schriftliche Prüfung erfolgt nach folgenden Maßgaben:
1. Die schriftliche Prüfung erfolgt als Multiple-Choice-Test zuzüglich einzelner offener Fragen.
2. Die Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Test sollen repräsentativ die vermittelten Lerninhalte widerspiegeln.
Für alle übrigen Fachkunde-Module sind jeweils nicht weniger als 30 Fragen vorzusehen.
3. Zusätzlich sind in den Prüfungen auch offene Fragen vorzusehen. Damit soll das Verständnis der Schulungsteilnehmenden im Hinblick auf einzelne Kernelemente der Lerninhalte geprüft werden.
Für alle übrigen Fachkunde-Module sind jeweils vier offene Fragen vorzusehen.
1. Die Beurteilung der Antworten erfolgt nach einem Punktebewertungssystem.
2. Die für jede Aufgabe bei richtiger Lösung zu erreichende Punktzahl ist bei der Prüfungsaufgabe anzugeben.
3. Die schriftliche Prüfung ist nur mit dem Ergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten.
4. Die Prüfung ist als „bestanden“ zu bewerten, wenn 70 % der maximal möglichen Punktezahl erreicht werden.
2.5.8 Schulungsnachweis
Die Teilnehmer der Schulung bekommen nach gelungenem Schulungsabschluss einen qualifizierten Schulungsnachweis in deutscher Sprache, aus dem sehr genau und mithilfe der Rahmenlehrpläne überprüfbar, mindestens die übermittelbaren Schulungsinhalte, der gegenwärtige Umfang des jeweiligen Schulungsteils und der Aufbau der Inhaltsvermittlung (z.B. E-Learrning, Präsenzunterricht, praktsiche Übung) hervorgehen.
Der Nachweis der Schulung beinhaltet eine Eigenerklärung des Schulungsträgers, dass er die Zielsetzung dieser Richtlinie vollumfänglich umsetzt.
Gültigkeit des Zertifikats/ der Fachkunde
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
• Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung (MC-Test mit 12 Fragen – Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheit).
Kosten der Schulungen