Lehrplan  Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ NISV

 

Die Fachkunde für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Optische Strahlung“ erworben.  (Ausnahme siehe Anerkennung/Befreiung Modul 1)

 

Fachkundegruppe “Laser/intensive Lichtquellen” – Fachkundemodule: Optische Strahlung (OS) + GK

  • Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
  • Dauer: 120 Lerneinheiten (LE)
  • davon 33 Lerneinheiten (LE) als E-Learning
  • Prüfung: MC-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 Lerneinheiten)
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
  • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

 

Lerninhalte „Optische Strahlung“ (Mindestanzahl LE 120)

1. Gesetzliche Grundlagen

2. Anatomie und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde

3. Physikalische Grundlagen kohärenter und inkohärenter Strahlung

4. Biologische Wirkungen optischer Strahlung

5. Risiken

6. Behandlungsparameter und Geräteeinstellungen

7. Grundlagen Gerätetechnik zum Einsatz optischer Strahlung

8. Kontraindikationen, Risiken und Nebenwirkungen

9. Schutzbestimmungen und -maßnahmen

10. Kombinationsgeräte

11. Anwendungsplanung, Aufklärung von Personen und Dokumentation

12. Übungen

13. Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht

14. Prüfung

 

 

Befreiung und Anerkennung  Fachmodul 1 

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit dem Lerninhalt des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nicht erforderlich, wenn eine Person:

1. eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,

2. einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,

3. die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat,

4. über eine mindestens 5-jährige berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe verfügt.

 

 

 

Der Ärztevorbehalt

Bestimmte apparative Behandlungen dürfen ab dem 1.1.2021 nur noch von approbierten Ärzten ausgeführt werden. Dieser sogenannte Arztvorbehalt bezieht sich auf Anwendungen mit Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen wie:

  • die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-up
  • die Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierter Hautveränderungen
  • ablative Laseranwendungen
  • Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (z. B. auch mit hochfrequentem, fokussierten Ultraschall)
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Reduktion von Fettgewebe (Lipolyse)

Allerdings dürfen Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Handlungsschritte an qualifizierte Hilfskräfte delegieren. Wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann und darf, ist laut Bundesärztekammer derzeit noch unklar. Der Arzt ist jedoch auch für die delegierte Anwendung verantwortlich.


 

 

Die Bildungsprämie/ Bildungscheck  stellt eine Fördermöglichkeit dar: https://www.bildungspraemie.info/  und hier https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

 

bildungspraemie

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und setzen alle Hebel in Bewegung, um die Förderfähigkeit des Fachkunde Kurses bei Epimedic abzubilden.

 

 

 

Anmeldeformular

NISV
  • Die Fachkunde für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Optische Strahlung“ erworben. (Ausnahme siehe Anerkennung/Befreiung Modul 1)
  • Die am 01.01.2021 in Kraft getretene „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (kurz NISV) , regelt die Anwendung von Geräten und Anlagen, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit einsetzen, um Ihre Kundinnen und Kunde sowie sich selbst zu schützen.