NiSV: Fristen & Pflichten
Am 31. Dezember 2020 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in Kraft getreten (NiSV).
Nutzer welcher Geräte sind betroffen?
Alle Geräte, durch deren Einsatz Menschen nicht-ionisierender Strahlung ausgesetzt werden (Laser, Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation und Ultraschall), z. B.:
Typisch im Kosmetikerhandwerk
- Lasereinrichtungen und solche mit intensiven Lichtquellen (etwa IPL/ SHR Geräte), zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung,
- Ultraschallgeräte
- Hochfrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte
Seltener im Kosmetikerhandwerk
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation (EMS)
Außerhalb des Handwerks
- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems
- Magnetresonanztomographen
Welche Pflichten ergeben sich?
- Anzeigepflicht der Geräte:Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 31. Dezember 2020 besteht eine Anmeldepflicht für die in der Verordnung benannten Anlagen zwei Wochen vor Inbetriebnahme; bis zum 31. März 2021 müssen bereits betriebene Geräte der für den Betriebsort zuständigen Bezirksregierung angezeigt worden sein. Bis zum 31. Dezember 2021 ist dann auch ein Fachkundenachweis der Anwender*innen dieser Anlagen zu erbringen (vgl. § 3 Abs. 3 der NiSV).
- Dokumentation der Geräteinstallation und -wartung
- Fachkundenachweis: Die Verordnung legt Anforderungen fest im Hinblick auf die Qualifikation von Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen einsetzen (Fachkunde).
- Dokumentation der mit diesen Geräten durchgeführten Anwendungen
Zuständigkeiten der einzelnen Bundesländer Link: Vollzug der NiSV | BMU
Ihre Briefvorlage NiSV Auskunft
Hier finden Sie zwei Briefvorlagen, die Sie verwenden können, um an Ihre Gerätehersteller oder Lieferanten heranzutreten. Die Gerätehersteller können Ihnen so Auskunft erteilen, ob und welche Bedingungen der NiSV für Ihr (zukünftiges) Gerät gelten.
Die eine Vorlage bezieht sich auf bereits gekaufte Geräte (Anwendungsfragen). Die andere Vorlage bezieht sich auf Geräte, an denen Sie ein Kaufinteresse haben. Bitte füllen Sie die Vorlagen entsprechend aus.
nisv_auskunft_vorlage_epimedic
nisv_anschaffung_vorlage_epimedic