Aktualisierungskurse – Auffrischung NISV- Alle 5 Jahre

Zum Erhalt der Fachkunde ist gemäß § 4 Absatz 3 der NiSV eine Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre durch Teilnahme an Fortbildungen erforderlich. Eine Fortbildung besteht aus einer Schulung, die die Aktualisierungsmodule der jeweiligen Fachkundegruppe gemäß Anlage 3 Teil A der NiSV enthält. Daher wird der Umfang der Schulung durch die aufrecht zu haltende Fachkunde bestimmt. Der Inhalt der Aktualisierungsmodule richtet sich nach den Lerninhalten und Lernzielen der einzelnen Rahmenlehrpläne. Dabei sind insbesondere die für den Anwendungsbereich wesentlichen Strahlenschutzaspekte, neue technische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.