FAQ NISV  Verordnung Fachkunde – Nachweis

Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema NISV. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, haben Sie die Möglichkeit uns über das Kontaktformular zu kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihre Fragen schnellstmöglich zu beantworten.

Was ist NISV?

NiSV ist die Abkürzung für die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“.

Die NiSV ist eine Strahlenschutzverordnung, welche zum 31. Dezember 2020 in Kraft tritt. Die Verordnung tritt durch das Bundesministerium für Umwelt, Sicherheit und nukleare Sicherheit in Kraft. – kurz BMU.

Für welche Geräte braucht man ein NiSV Fachkunde – Nachweis?

Um mit folgenden Geräten arbeiten zu können, benötigen Sie bis spätestens 31. Dezember 2021 den NISV Fachkundenachweis:

  • Lasereinrichtungen
  • Hochfrequenzgeräte
  • Ultraschall Geräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • IPL Geräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Interferenzstrom
  • Mesoporation
  • Reizstrom

Ob dein Gerät oder dass was du kaufen willst, unter die NISV Verordnung fällt, kannst du beim jeweiligen Hersteller erfragen. Ist dies der Fall, darfst Du das Gerät ab dem 01.01.2022 nur noch für kosmetische oder andere nichtmedizinische Zwecke am Menschen nutzen, wenn Du vorher eine passende NiSV Fortbildung zur Fachkunde erfolgreich abgeschlossen hast.

Benötigen alle Mitarbeiternden den NiSV Fachkundenachweis?

Alle Mitarbeiter, die mit einem Gerät arbeiten, welches unter die NISV Verordnung fällt, benötigen den entsprechenden NISV Fachkundenachweis. Es reicht nicht, wenn der/die Inhaber(in)  nur den Fachkundenachweis vorweisen kann. Die Vorgabe ist unabhängig davon, welche Berufserfahrung und Ausbildung bereits vorliegen.

Ärztevorbehalt

LASERANWENDUNGEN FÜR:
– Ablative Laseranwendungen
– Verletzung der Integrität der Epidermis als Schutzbarriere
– Behandlung von Gefäßveränderungen
– pigmentierten Hautveränderungen
– Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-up
– Fettgewebereduktion

HOCHFREQUENZANWENDUNGEN FÜR:
– Verletzung der Integrität der Epidermis als Schutzbarriere
– thermischen Fettgewebereduktion
– Behandlung von Gefäßveränderungen
– pigmentierten Hautveränderungen

NIEDERFREQUENZ-, GLEICHSTROM- UND MAGNETFELDANWENDUNGEN FÜR:
– Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen

ULTRASCHALLANWENDUNGEN FÜR:
– fokussierter Ultraschall, wenn die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
– gezielte thermische Gewebekoagulation
– Fettgewebereduktion

MAGNETRESONANZANWENDUNGEN:
– alle

Der Arztvorbehalt beginnt zum 31.12.2020

Meldepflichten - Behandlungsgeräte

Meldung vorhandener Behandlungsgeräte, die zum 31. Dezember 2020 bereits betrieben werden: 31.03.2021
In der Anzeige sind der Name oder die Firma des Betreibers sowie die Anschrift der Betriebsstätte und die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage zu nennen.
Der Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde (gilt ab 31.12.2021) verfügen.

Werden Geräte nach dem 31.12.2020 erworben, muss der Betreiber eines Geräts der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzeigen.

Die zuständige Behörde ist nach Bundesland verschieden und über den folgenden Link einsehbar:

https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/uv-strahlung/vollzug-der-nisv/

Wie lange gilt ein NISV Fachkundenachweis?

Die Schulung zur  NISV Fachkunde muss nach dem Willen des Gesetzgebers, zumindest in bestimmten Teilen, alle 5 Jahre wiederholt werden

Ab wann muss ich ein Gerätbuch geführt werden?

Jede Kosmetikerin, die mit einem NiSV-pflichtigen Gerät arbeitet, muss ab dem 01.01.2021 ein Gerätebuch führen.