NiSV Fachkunde
Die am 01.01.2021 in Kraft getretene „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (kurz NISV) , regelt die Anwendung von Geräten und Anlagen, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit einsetzen, um Ihre Kundinnen und Kunde sowie sich selbst zu schützen.
Bis spätestens zum 31.12.2021 dürfen entsprechende Anwendungen nach der NiSV ausnahmslos nur mit den entsprechenden Fachkundenachweisen durchgeführt werden.
Um Sie optimal auf den Umgang mit entsprechenden Geräten sowie Anlagen vorzubereiten, bieten wir Ihnen im Institut Epimedic alle relevanten NiSV Schulungen an. Diese können Sie in unserer Schule und einen Teil über unsere digitale Lernplattform absolvieren.
Folgende Fachkundenachweise sieht die NiSV in Abhängigkeit der zum Einsatz kommenden Geräte vor:
1. | „Grundlagen Haut und deren Anhangsgebilde“ | 80 LE |
2. | „Optische Strahlung“ | 120 LE |
3. | „EMF“ Elektromagnetische Felder (Hochfrequenz in der Kosmetik) | 40 LE |
4. | „EMF“ Elektromagnetische Felder(Niederfrequenz, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte) | 24 LE |
5. | Zur Stimulation „Ultraschall“ | 40 LE |
Mehr Informationen folgen in Kürze.