NiSV Fachmodul Anerkennung/Befreiung
Die NiSV sieht eine Befreiung oder Anerkennung bereits erbrachter Leistungen nur bei dem Fachkunde-Modul 1 „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ vor. Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn:
- eine Kosmetikausbildung über mind. 12 Monate
Eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetikerin über mind. 12 Monate absolviert wurde - Staatlich geprüfte Kosmetiker/In
Der Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetikerin“ absolviert wurde - Kosmetik Meisterprüfung
- Eine Meisterprüfung in der Kosmetik erfolgte
- Mind. 5 Jahre Berufserfahrung
- Bis zum 31.12.2021 eine berufliche Praxiserfahrung über 5 Jahre nachgewiesen werden kann.